Kramkenkassenrecht; Krankenversicherungsrecht; Vergütungsstreitigkeiten

Vergütungsstreitigkeiten

gegenüber stationären Leistungserbringern

Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Krankenkassen in Vergütungsstreitigkeiten gegenüber stationären Leistungserbringern im Gesundheitsbereich. Seit gut 20 Jahren ist Herr Schleicher auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert - zunächst 5 Jahre als leitender Justiziar einer Gesetzlichen Krankenversicherung und seit 2009 als selbständiger Rechtsanwalt. Seit dem hat er bundesweit mehr als 3.000 Verfahren geführt.

 

Obgleich wir vorrangig vor den Sozialgerichten in Nord- und Ostdeutschland tätig sind, können wir aufgrund der zunehmenden Anzahl von Videoverhandlungen auch bundesweit für Sie aktiv werden.

Rückforderungsansprüche mittels Aktivklage geltend machen

Durch die Rechtsprechung zu diversen Landesverträgen nach § 112 SGB V sowie die aktuellen Gesetzesänderungen sind die Aufrechnungsmöglichkeiten der Krankenkassen stark eingeschränkt. Die Kassen sind grundsätzlich gezwungen, Rückforderungen mittels Aktivklagen geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist ein vorheriges einzelfallbezogenes Erörterungsverfahren.

Da nach dem Willen des Gesetzgebers in einem nachfolgenden Klageverfahren nur die Argumente berücksichtig werden dürfen, welche in der Erörterung vorgetragen und nachweislich dokumentiert wurden, kommt diesem Prozedere besondere Bedeutung zu. Gern unterstützen wir Sie auch dort. 


Aufgrund des zu erwartenden erheblichen Anfalls von Aktivklagen, welche zum Jahresende 2023 verjähren könnten, bitten wir darum, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die für Sie notwendigen Kapazitäten sicherstellen können.