Leistungen

Was dürfen wir für Sie tun?

Vergütungsstreitigkeiten

Unser Schwerpunkt liegt in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Krankenkassen in Vergütungsstreitigkeiten gegenüber stationären Leistungserbringern im Gesundheitsbereich.

Zivilrechtlicher Regress 

Krankenkassen und Sozialversicherungsträger sind grundsätzlich verpflichtet, notwendige Leistungen zu erbringen. Sofern diese wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Schädigung durch einen Dritten erbracht wurden, beraten und vertreten wir Sie in  

außergerichtlichen oder gerichtlichen

Regressverfahren.

Sozialversicherungsrechtlicher Regress

Nach § 14 SGB IX muss auch ein sachlich unzuständiger Kostenträger zunächst in Vorleistung treten. Wir unterstützen Sie dabei, die Erstattung vom tatsächlich zuständigen Kostenträger zurückzufordern.

Privatpersonen | Gewerbetreibende | Firmen

Wir verstehen uns nicht als Generalisten, die alle Arten von Rechtsstreitigkeiten übernehmen. Doch wir haben immer ein offenes Ohr und beraten Sie gern, ob Ihr Anliegen in unseren Fachbereich fällt.